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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Privilegierte Arbeitnehmerhaftung nach Kfz-Unfall
§§ 280 Abs. 1, 249, 619a, 823 Abs. 1 BGB
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten zu 1) vom 1.2.2022 bis zum 31.1.2023 beschäftigt und verdiente 2.700 Euro brutto. Der Beklagte zu 2) ist der Geschäftsführer der Beklagten zu 1). Im Laufe des Arbeitsverhältnisses war dem Kläger über einen Leasingvertrag ein Firmenfahrzeug vom Typ Nissan Leaf überlassen worden.
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