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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Arbeitnehmerüberlassung und Konzernprivileg
§§ 1, 9, 10 AÜG
Problempunkt
Der Kläger war über einen Zeitraum von zwei Jahren bei einer Konzerngesellschaft eines Automobilkonzerns als sog. Sitzefertiger angestellt und kam durchgängig bei einem anderen Konzernunternehmen zum Einsatz. Er berief sich auf ein Arbeitsverhältnis im Entleiher-Unternehmen.
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