● Problempunkt
Der Kläger war über einen Zeitraum von zwei Jahren bei einer Konzerngesellschaft eines Automobilkonzerns als sog. Sitzefertiger angestellt und kam durchgängig bei einem anderen Konzernunternehmen zum Einsatz. Er berief sich auf ein Arbeitsverhältnis im Entleiher-Unternehmen.
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Überlässt ein Unternehmen, das einem Konzern angehört, einen Arbeitnehmer seit Beginn des Arbeitsverhältnisses über mehrere Jahre einem anderen
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung. Der Kläger war seit dem Jahr 2018 bei der
Vor dem LAG Köln stritten der Konzernbetriebsrat und das herrschende Konzernunternehmen eines weltweit tätigen Post- und Logistikkonzerns darüber, ob
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, die der Beklagte im Dezember 2020 zum 31.3.2021
●Problempunkt
Die Beklagte verarbeitete personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten, u. a. zu Abrechnungszwecken mit der
Problempunkt
Der deutsche Arbeitsmarkt benötigt dringend (qualifizierte) Arbeitskräfte. Beschleunigt durch den demografischen Wandel