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Arbeitnehmerstatus

Podcast | Arbeitnehmerstatus eines Marketingmitarbeiters

Erneut beschäftigen wir uns mit einem Klassiker aus gegebenem Anlass: Welche Kriterien sind zur Abgrenzung freier Mitarbeit und einer

Podcast | Scheinselbstständigkeit verhindern

Freie Mitarbeit und Fremdpersonaleinsatz bergen das Risiko der Begründung eines unbeabsichtigten Arbeitsverhältnisses. Das ist für den Arbeitnehmer

In dem durch das LSG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 26.1.2023 entschiedenen Fall (L4KR 550/16) ging es um die Einstufung der Tätigkeit eines IT

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Podcast | Fitnesstrainer: Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter?

In den vergangenen Wochen schlug ein Beschluss des LSG Bayern hohe Wellen, in dem es um die mitunter schwierige Abgrenzung von Freier Mitarbeit und

Problempunkt

Der Streit betrifftdie Sozialversicherungspflicht von Personen, die als alleinige geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder UG

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Problempunkt

Die Beschwerdeführerin betreibt ein Fitnessstudio und bietet ihren Kunden verschiedene Einzel- und Gruppentrainings sowie Fitnesskurse an

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Selbstständiger Fitnesstrainer in einem fremden Fitnessstudio?

In Fitnessstudios betreuen oft Fitnesstrainer Kunden oder halten Kurse im Fitnessstudio ab, die nicht im Fitnessstudio angestellt sind, sondern

Unternehmen müssen vor einer Einstellung von Mitarbeitern den Betriebsrat um Zustimmung bitten, anderenfalls kann dieser verlangen, die Maßnahme

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In vielen Fällen ist es zweifelhaft, ob beschäftigte Personen als Angestellte oder als z. B. freie Mitarbeiter anzusehen sind. Um diese

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Podcast | Scheinselbstständigkeit bei freien Mitarbeitern

Der Arbeitnehmerstatus von Beschäftigten im Unternehmen ist i. d. R. unproblematisch. Bedient man sich aber der Dienste freier Mitarbeiter, kann es

Arbeitnehmerstatus eines Vereinsmitglieds im Yoga-Ashram

Das verfassungsrechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht von Religions- und Welt-anschauungsgemeinschaften kann nur von einem Verein in Anspruch

Problempunkt

Die Beklagte ist ein Verlagshaus, das mehrere Zeitungen herausgibt. Der Kläger ist für die Beklagte seit 1990 als Sportfotograf tätig. Die

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