Freie Mitarbeit und Fremdpersonaleinsatz bergen das Risiko der Begründung eines unbeabsichtigten Arbeitsverhältnisses. Das ist für den Arbeitnehmer aber vor allem auch für den Arbeitgeber problematisch. Wichtig sind hier Abgrenzungskriterien, die eine eindeutige Zuordnung der Tätigkeit gewährleisten.
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