Erneut beschäftigen wir uns mit einem Klassiker aus gegebenem Anlass: Welche Kriterien sind zur Abgrenzung freier Mitarbeit und einer Arbeitnehmereigenschaft heranzuziehen? Im vergangenen Jahr hatte das LAG Hessen (Urt. v. 16.10.2023 – 7 Sa 230/22, Söller, NZA-RR 6/24, S. 332) einen Fall zu entscheiden, in dem es um einen Marketingberater in einer Rundfunkanstalt ging.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 12/23:
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