Überprüfung von Pflegeunternehmen
Ausgangssituation
Die Zahl der pflegebedürftigen älteren Menschen nimmt von Jahr zu Jahr zu. Ihre Angehörigen sind oft nicht in der Lage, ihre Lieben rund um die Uhr selbst zu versorgen. Sie sind auf Pflegeheime, Krankenhäuser und Seniorenzentren angewiesen. Doch die Kosten für die institutionelle Pflege sind sehr hoch, die Plätze sind knapp und nicht jeder kann sie sich leisten. Allein in diesem Jahr gingen in Deutschland rund 200 Pflegeeinrichtungen in Konkurs, im Jahr 2022 waren es mehr als doppelt so viele. Um zu überleben, müssen Pflegeheime und Privatkliniken u. a. darum kämpfen, qualifiziertes Pflegepersonal zu gewinnen. Hohe Gehälter, Zusatzprämien oder die Unterbringung in Pflegehotels reichen jedoch für viele noch nicht aus, um eine langfristige Stelle in Deutschland anzutreten. Kulturelle, aber auch formale und rechtliche Fragen sind oft ein Hindernis.
Laut der Arbeitsagentur stehen lediglich 19 arbeitslose Pflegekräfte 100 offenen Stellen gegenüber. Um in einem Pflegeheim oder Krankenhaus arbeiten zu können, ist eine Ausbildung z.B. als Altenpfleger oder Altenpflegerin notwendig. Die häuslichen Betreuungskräfte können hingegen ohne medizinische Ausbildung arbeiten. In beiden Fällen sind mindestens Grundkenntnisse der deutschen Sprache erforderlich. Aufgrund der geografischen Nähe sind die polnischen Pflegekräfte in der Lage, langfristig in Deutschland beschäftigt zu sein, auch auf Teilzeitbasis, da sie nicht immer ein Zimmer in einem Pflegehotel oder einen festen Wohnsitz in Deutschland benötigen. Ähnliche Traditionen und kulturelle Hintergründe begünstigen die Integration. Darin liegt das Potenzial der polnischen Pflege.
Osteuropäische Pflegeunternehmen und Vermittlungsagenturen helfen bei der Suche nach Pflegekräften, die sofort einsatzbereit sind, oft im Rahmen einer stationären Pflege. Diese Unternehmen sind eine wichtige Ergänzung zur institutionellen und privaten Betreuung in Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, Altenpflegerinnen und Altenpfleger sowie Betreuungskräfte so schnell wie möglich an deutsche medizinische und pflegerische Einrichtungen oder direkt an private Kunden zu vermitteln, die bspw. Intensivpflege suchen. Der wachsende Bedarf an Pflegekräften und Krankenpflegern führt dazu, dass der Markt für Pflegedienstleistungen von Jahr zu Jahr wächst; ebenso wie die Zahl der Dienstleister, die Pflegekräfte aus Mittel- und Osteuropa nach Deutschland vermitteln. Leider beschäftigen sehr viele dieser Unternehmen die Pflegekräfte auf Grundlage von Verträgen, die gegen das in der Europäischen Union geltende Arbeitsrecht und die Sozialversicherungsvorschriften verstoßen.
Weniger ist nicht mehr
Bei der Auswahl eines Unternehmens für die Entsendung einer Alten- oder Krankenpflegerin an einen deutschen Auftraggeber sind drei Hauptfaktoren wichtig:
- der Preis,
- die Qualifikation des Personals und
- Sprachkenntnisse.
Die Übereinstimmung der Verträge mit EU- und nationalem Recht wird oft als selbstverständlich angesehen. Jedoch stehen viele Bestimmungen im Widerspruch zum geltenden EU-Recht über die Entsendung von Arbeitnehmern.
Das Internet ist voll von Angeboten, die oft auf Emotionen beruhen und mit verdächtig niedrigen Preisen locken. Einige polnische Unternehmen bieten z. B. Altenpflege, auch häusliche und intensive, für rund 2.000 Euro pro Monat an. Nun belaufen sich die tatsächlichen Kosten für die Beschäftigung, die Reisevorbereitung, die Ausbildung und den Sprachunterricht sowie für die Arbeit und die damit verbundenen Versicherungsprämien und Steuern auf mindestens 2.700 Euro pro Monat. Beim deutschen Pflegedienst liegen die Kosten einer „24-Stunden-Pflege“ zwischen 5.000 und 10.000 Euro pro Monat. Bei einem maximalen Zuschuss der Pflegeversicherung i.H.v. 1.550 Euro für die Tertiärpflege muss der größte finanzielle Beitrag von der Familie geleistet werden. „Notwendige pflegerische Alltagshilfe“ eröffnet Möglichkeiten für individuelle Arrangements, die zu Missbrauch führen können und sich der staatlichen Kontrolle entziehen.
Legale Beschäftigungsmodelle der Betreuungskräfte
Die Entsendung von Pflegekräften aus Polen nach Deutschland unterliegt dem Arbeitsrecht und dem Sozialversicherungsrecht. Diese beiden Bereiche sind zunächst getrennt voneinander zu betrachten und ergänzen sich in vielen Punkten nicht, was leider Möglichkeiten für unlauteren Wettbewerb und Missbrauch schafft.
Aus den Gesprächen, die mit Vertretern des polnischen Verbands der Vermittlungsagenturen (Stowarzyszenie Agencji Zatrudnienia, SAZ) und deutschen Vermittlungsagenturen, die für diesen Artikel geführt wurden, ergaben sich mehrere Beispiele für eine legale Beschäftigung von Pflegekräften, die von Polen nach Deutschland entsandt werden. Nachfolgend werden verschiedene Konstellationen näher beleuchtet und anhand der jeweiligen rechtlichen Einordnung erläutert.
Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung
Beispiel 1: Altenpfleger ist in Polen beschäftigt und versichert
Die Kriterien, in welchem Land ein Arbeitnehmer zu versichern ist, sind in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 festgelegt. Ist der Arbeitgeber in Polen tätig oder arbeitet der Arbeitnehmer abwechselnd in Polen und Deutschland, ist er in Polen versichert. Die Bestätigung, dass die Pflegekraft während der Zeit der Leistungserbringung in Deutschland der polnischen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) unterliegt und somit nicht in Deutschland sozialversichert ist, wird als A1-Bescheinigung bezeichnet. Sie bestätigt weder die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit des Pflegeunternehmens noch dass der Arbeitgeber tatsächlich Beiträge gezahlt hat, sondern nur, dass er zur Zahlung verpflichtet ist. Daher kommt es vor, dass Personen mit einer A1-Bescheinigung illegal beschäftigt sind und Beiträge auf ihr Gehalt von z. B. lediglich 50 Euro (!) gezahlt werden, obwohl sie in der Praxis ein viel höheres Gehalt beziehen.
„Die Beiträge zur polnischen Sozialversicherungsanstalt (ZUS) sind auf Grundlage des für ein bestimmtes Kalenderjahr ermittelten durchschnittlichen voraussichtlichen Gehalts in Polen zu entrichten. Der Abzug von Beiträgen auf niedrigere Beträge verstößt im Prinzip gegen die Richtlinien für die legale Beschäftigung von Altenpflegern“, sagt Patrycja Mstowska, Vizepräsidentin des polnischen Verbands der Vermittlungsagenturen (SAZ) und stellvertretende Vorsitzende der Sektion der Pflegeagenturen (SAO), die auch die Pflegeagentur MEDIRA betreibt.
Aufgrund des komplizierten Verfahrens werden die A1-Bescheinigungen oft erst mit großer Verzögerung ausgestellt, manchmal sogar erst, nachdem der Arbeitnehmer nach Polen zurückgekehrt ist. Um die Originalität des Formulars zu überprüfen, kann der Onlinevalidatorder ZUS verwendet werden, der auf der Webseite des Versicherers unter https://lang.zus.pl/en/about-zus/a1-certificate-authenticity-confirmati… verfügbar ist.
Um sich zu vergewissern, dass die Einrichtung, die die Pflegekraft aufnimmt, es mit einem ehrlichen Unternehmen zu tun hat, sollte sie den polnischen Dienstleister um eine schriftliche Erklärung bitten, in der bestätigt wird, dass die Sozialversicherungsbeiträge auf den voraussichtlichen durchschnittlichen Bruttolohn in der Volkswirtschaft gezahlt werden, d.h. derzeit auf einen Betrag von 6.935 PLN und im Jahr 2024 auf einen Betrag von mehr als 7.000 PLN, wobei der Abrechnungszeitraum jeweils berücksichtigt wird.
Beispiel 2: Der Altenpfleger ist bei einem polnischen Unternehmen beschäftigt und in Deutschland versichert
Wenn nicht alle in Beispiel 1 genannten Kriterien erfüllt sind, sollte die Pflegeperson in Deutschland versichert sein, d.h. in dem Land, in dem sie die Arbeit tatsächlich ausführt. Darüber hinaus sollte die Pflegekraft auf alle Einnahmen, die sie erhält, Beiträge entrichten lassen. Das Gehalt kann zusammen mit allen zusätzlichen Forderungen nur nach polnischem oder deutschem Recht besteuert werden.
„Bei in Deutschland versicherten Arbeitnehmern, deren Entgelt sich aus zwei Teilen zusammensetzt, ist darauf zu achten, dass die entsendende Einrichtung Beiträge auf die Tagegelder an das deutsche Versicherungssystem abführt“, erklärt Maciej Kopaczynski, Vorsitzender des polnischen Verbands der Vermittlungsagenturen (SAZ), Inhaber der Pflegeagentur Laxo Care. „Die Versicherungs- und Steuersysteme in beiden Ländern sind getrennt und unterliegen unterschiedlichen Regelungen. Die Aussage, dass das Grundgehalt nach deutschem Recht der Besteuerung unterliegt, während die Tagegelder nach polnischem Recht besteuert werden, ist falsch. Im deutschen Recht ist der Grundsatz verankert, dass in der Regel alles, was eine Pflegeperson erhält, zu versteuern ist“, so Kopaczynski weiter.
Die Versicherungssysteme in Polen und Deutschland haben nichts miteinander gemein. Es ist ein Fehler anzunehmen, dass das, was in Polen steuerfrei ist, auch in Deutschland nicht versteuert werden muss. Vergewissern Sie sich daher vor Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmen, das einen Altenpfleger entsendet, dass die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge auf das gesamte Gehalt und nicht auf eine Tagespauschale gezahlt werden.
Die Vorschriften zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge sehen vor, dass die Beiträge mindestens in Höhe des voraussichtlichen durchschnittlichen Bruttolohns in der Volkswirtschaft (6.935 PLN im Jahr 2023) zu entrichten sind, wenn ein Arbeitnehmer im Auftrag eines polnischen Unternehmens im Ausland arbeitet. Viele Unternehmen zahlen niedrigere Beiträge und Steuern, indem sie Schlupflöcher in nationalen und EU-Vorschriften ausnutzen. Werden auf alle an die Betreuungsperson gezahlten Entgelte keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, macht sich der Arbeitgeber, d.h. Geschäftsführer, Vorstand, verantwortlicher Abteilungsleiter etc., nach § 266a StGB strafbar. Jede fehlerhafte monatliche Sozialversicherungsmeldung wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Indirekt kann auch die Station haftbar gemacht werden (vgl. hierzu ausführlich u. a. Grambow/Zwick, AuA 5/23, S. 20ff.).
Beispiele für illegale Praktiken, die häufig zu beobachten sind:
- Zahlung von Beiträgen in Deutschland nur auf den Teil des Gehalts, den sie erhalten.
- Anmeldung einer Pflegeperson in Polen (ZUS) nur für die Zeit der Beantragung einer A1-Bescheinigung und anschließende Abmeldung.
- Einrichtung eines Netzes von Briefkastenfirmen in Polen, bei denen die für ihre Verpflichtungen verantwortliche Person ein in einem anderen Land eingetragenes Unternehmen ist, das für einen Drittstaatsangehörigen gegründet wurde.
- Festsetzung der Vergütung mit dem Auftragnehmer auf ein paar Dutzend Euro und Auszahlung des restlichen Betrags in Form von Tagegeldern.
Prüfen Sie zunächst die Rechtsform, holen Empfehlungen ein und recherchieren, wie lange das Unternehmen bereits Pflegedienstleistungen in Deutschland anbietet. Es ist ratsam, den polnischen Dienstleister um eine schriftliche Erklärung zu bitten, dass er mit den Sozialversicherungsbeiträgen an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und den Steuern und Gebühren an das Finanzamt und anderen zivilrechtlichen Gebühren nicht im Rückstand ist.
Arbeitsrechtliche Betrachtung
Beispiel 3: Pflegekraft ist direkt in Deutschland im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigt
Eine der gängigsten rechtlichen Praktiken bei der Entsendung der Altenpfleger nach Deutschland ist die Vermittlung der Beschäftigung direkt an eine Klinik oder ein Krankenhaus. Die Pflichten der in Polen tätigen Agenturen werden in diesem Fall durch das polnische Arbeitsförderungsgesetz geregelt, in dem die Grundsätze und Anforderungen für die Arbeitsvermittlung im Ausland festgelegt sind.
In diesem Fall ist es notwendig, eine Vereinbarung mit dem Bewerber und dem einstellenden Unternehmen zu schließen. In einer solchen Vereinbarung sollten die Arbeitsbedingungen im Detail festgelegt werden, die Agentur muss zudem im nationalen Register der Arbeitsagenturen (KRAZ) eingetragen sein. Das Unternehmen hilft oft nicht nur bei der Suche nach einer qualifizierten Pflegekraft, sondern auch bei der Erledigung der Formalitäten für die Anerkennung von Berufsabschlüssen in Deutschland und der Organisation von Deutschkursen. Im nächsten Schritt schließt der Altenpfleger direkt einen Vertrag mit dem deutschen Arbeitgeber ab, der zuvor die Agentur mit der Suche nach der Arbeitskraft beauftragt hat. Die Rolle des Pflegeunternehmens oder der Vermittlungsagentur endet mit dem Abschluss eines solchen Vertrags. Die Pflegekraft unterliegt dem deutschen Recht und ist in Deutschland versichert, und der Träger, der sie beschäftigt, muss alle Pflichten erfüllen, die ihm als Arbeitgeber auferlegt werden.
Beispiel 4: Die Betreuungsperson ist bei einem polnischen Unternehmen angestellt und untersteht nicht der Leitung des Arbeitgebers
Das polnische Recht sieht die Möglichkeit vor, einen zivilrechtlichen Vertrag mit einer Betreuungsperson abzuschließen, die nicht der Leitung des deutschen Auftraggebers untersteht. Diese Lösung ähnelt der Selbstständigkeit, mit dem Unterschied, dass der Auftragnehmer nicht selbstständig sein muss und alle Steuern und Beiträge vom Auftraggeber in seinem Namen abgeführt werden. Die Pflegekraft ist unabhängig in der Wahl des Ortes, der Zeit und der Art und Weise, wie sie ihre berufliche Tätigkeit ausübt.
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Beispiel 5: Die Betreuungsperson ist bei einem polnischen Unternehmen angestellt und unterliegt der Leitung des Arbeitgebers
In den Fällen, in denen die Pflegeperson in Polen beschäftigt ist und der Leitung des Arbeitgebers unterliegt, ist sie durch die Bestimmungen des polnischen Arbeitsrechts und bestimmte Regelungen des deutschen Arbeitsrechts in Bezug auf Entlohnung, Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten, Mindesturlaub oder Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz geschützt.
Beispiel 6: Die Pflegekraft ist bei einem polnischen Unternehmen angestellt und untersteht der Leitung des Kunden des Arbeitgebers
Wenn die Pflegekraft bei einem polnischen Unternehmen angestellt ist und unter der Leitung des Kunden des Arbeitgebers steht, gelten in diesem Fall die Zeitarbeitsvorschriften. Sie erlegt sowohl dem Arbeitgeber (dem Arbeitsvermittler) als auch seinem Kunden (dem entleihenden Arbeitgeber) zusätzliche Anforderungen und Beschränkungen in Bezug auf die Mindestarbeitsbedingungen, die Höchstdauer der Beschäftigung und die Erlaubnispflicht des Arbeitsvermittlers für die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland auf.
Beispiel 7: Pflegeperson ist selbstständig tätig
Ein einfaches und zugleich eindeutig legales Modell besteht darin, sich in Deutschland oder einem anderen EU-Land selbstständig zu machen und die Pflegedienstleistungen direkt für den Kunden zu erbringen. Selbstständige können dank der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) in allen EU-Ländern arbeiten. Auch hier helfen polnische Unternehmen bei der Suche nach solchen Pflegekräften. In der Regel wird ein Dienstleistungs- oder Arbeitsvertrag von der Pflegekraft direkt mit einem deutschen Kunden abgeschlossen.
Um zu überprüfen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt, sollte darauf geachtet werden, dass die selbstständige Pflegeperson bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen u. a. die folgenden Kriterien erfüllt:
- Tragen eines eigenen Unternehmerrisikos,
- verfügt über eigene Arbeitsmittel,
- Tätigkeit und Arbeitszeit wird frei gestaltet zur Erbringung des geschuldeten Erfolgs,
- Tätigsein für mehrere Auftraggeber,
- Weisungsrecht ist nicht gegeben.
Wichtig: Entscheidend ist nicht die vertragliche Abrede hierzu, sondern der gelebte Arbeitsalltag.
Legalität ist grundlegend
Der Vertrag mit dem Pflegeunternehmen sollte dem geltenden nationalen wie europäischen Recht entsprechen. Ein professionell ausgearbeiteter Vertrag enthält alle Regelungen für die Tätigkeit der Betreuungskraft, legt die Vergütung der Betreuungskraft fest und enthält vollständige Angaben zum Betreuungsunternehmen, mit dem die Betreuungskraft und der Kunde zusammenarbeiten. Bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, sollten Sie die potenzielle Betreuungskraft kennenlernen, z. B. in einem Telefongespräch, oder ein ausführliches Profil mit einer Beschreibung ihrer Erfahrungen erhalten. Fehlende Informationen über den Standort und die Kontaktperson des Unternehmens oder Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit dem Betreuungsunternehmen sollten sofort Anlass zur Skepsis geben.
In seriös und rechtssicher geführten Betreuungsunternehmen ist es üblich, dass ein Koordinator beratend zur Seite steht und laufend Kontakt hält. Dieser überwacht nicht nur die Vertragsbedingungen, sondern hilft auch bei der Lösung von Problemen oder Streitigkeiten, die während der Erbringung der Dienstleistungen auftreten können. Ein fehlender regelmäßiger Kontakt mit dem Koordinator kann ein Hinweis darauf sein, dass Sie es mit einem betrügerischen Unternehmen zu tun haben.
„Ich empfehle sowohl den arbeitssuchenden Betreuungskräften als auch den Einrichtungen und Familien, die sie aufnehmen, die Dienstleister auf die Rechtmäßigkeit der verwendeten Beschäftigungsmodelle für Pflegekräfte zu überprüfen und mit geprüften Unternehmen zusammenzuarbeiten, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, wenn die staatlichen Behörden Unregelmäßigkeiten feststellen“, betont Patrycja Mstowska abschließend.
Eine Liste polnischer Pflegeunternehmen, die zuverlässigeDienstleistungen anbieten und Pflegekräfte legal beschäftigen, finden Sie auf der Website der Sektion der Pflegeagenturen (SAO) www.sao.org.pl/sao/nasi-czlonkowie. Informationen über den Verband der Vermittlungsagenturen (SAZ), die größte sektorale Organisation in Polen, dieArbeitsagenturen in den Bereichen häusliche Pflege, Personalvermittlung, Zeitarbeit, Outsourcing und Personalberatung befassen, finden Sie unter www.saz.org.pl.
Dr. Katharina Wakula
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Rechtsprechungsüberblick
Sozialversicherungspflicht einer ambulanten Krankenpflegerin (BSG, Urt. v. 19.10.2020 – B 12 R 17/19)
Das BSG bejahte eine
Einführung
Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht gibt es seit der Etablierung eigener arbeitsrechtlicher Regelungen und Strukturen. Im
Ausgangssituation
Die Arbeitsentgelte in der Pflege werden aktuell durch verschiedene Regelungskomplexe beeinflusst. Im Februar 2022
Vor dem LSG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 5.11.2021 – L 26 BA 6/20, rk.) stritten die Deutsche Rentenversicherung und eine Pflegkraft über
Es ist kein Geheimnis, dass es schwierig ist, das passende Personal für das eigene Unternehmen zu finden. Fachkräftemangel gibt es auf
Ein Anspruch auf Annahmeverzugslohn nach Ausspruch einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung besteht dann nicht, wenn der Arbeitnehmer es