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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Nachträgliche sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung
In vielen Fällen ist es zweifelhaft, ob beschäftigte Personen als Angestellte oder als z. B. freie Mitarbeiter anzusehen sind. Um diese Schwierigkeiten zu relativieren, besteht die Möglichkeit, ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Jeder Auftraggeber hat zu prüfen, ob ein Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt oder für ihn selbstständig tätig ist.
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