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 Bild: scusi/stock.adobe.com
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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert

Wer ist „leitender Angestellter“?

Unternehmen müssen vor einer Einstellung von Mitarbeitern den Betriebsrat um Zustimmung bitten, anderenfalls kann dieser verlangen, die Maßnahme aufzuheben. Keiner Zustimmung bedarf nur die Einstellung sog. „leitender Angestellter“ i. S. d. Betriebsverfassungsrechts.

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