Scheinselbstständigkeit bei Ein-Personen-Kapitalgesellschaft
Problempunkt
Der Streit betrifftdie Sozialversicherungspflicht von Personen, die als alleinige geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) für ein anderes Unternehmen tätig sind. Die natürlichen Personen waren alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften, in zwei Fällen eine Unternehmergesellschaft und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit diesen Kapitalgesellschaften schlossen Dritte Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen.
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