Einsicht des Arbeitgebers in die Betriebsratswahlakten
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Einsicht des Arbeitgebers in die Betriebsratswahlakten
Problempunkt
Der Arbeitgeber verlangte vom Betriebsrat Einsicht in die gesamten Akten der letzten Betriebsratswahl. Zu diesem Zeitpunkt waren mehrere Monate seit der im Übrigen nicht angefochtenen Wahl vergangen. Nachdem der Betriebsrat ablehnte, versuchte das Unternehmen sein Anliegen mit Hilfe der Arbeitsgerichtsbarkeit durchzusetzen.
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