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Einsicht des Arbeitgebers in die Betriebsratswahlakten

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Einsicht des Arbeitgebers in die Betriebsratswahlakten

Problempunkt

Der Arbeitgeber verlangte vom Betriebsrat Einsicht in die gesamten Akten der letzten Betriebsratswahl. Zu diesem Zeitpunkt waren mehrere Monate seit der im Übrigen nicht angefochtenen Wahl vergangen. Nachdem der Betriebsrat ablehnte, versuchte das Unternehmen sein Anliegen mit Hilfe der Arbeitsgerichtsbarkeit durchzusetzen.

 

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