Direkt zum Inhalt

Einsatz im Drei-Schicht-System

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Einsatz im Drei-Schicht-System

Problempunkt

Der Kläger war als Pflegefachkraft in einem Pflegeheim tätig. Sein am 8.6.1999 geschlossener Arbeitsvertrag regelte u.a.: "Die Lage der Arbeitszeit bestimmt die Arbeitgeberin aufgrund umfassend vereinbarten Direktionsrechts nach billigem Ermessen mit Blick auf die betrieblichen Notwendigkeiten. Die Arbeitszeit kann auf max.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium