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Mankohaftung des Arbeitnehmers

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 6 Minuten

Mankohaftung des Arbeitnehmers

Problempunkt

Der Kläger arbeitet in einem Spielcasino. Dort gibt es ausführliche Anweisungen zur Kassenführung, die zum Inhalt der Arbeitsverträge gehören. Danach haften die Kassierer für Kassenfehlbeträge, sofern sie 10 DM übersteigen. An den vom Kläger verwalteten Kassen traten in 4 Monaten Fehlbeträge in Höhe von insgesamt 312 DM und in weiteren 2 Monaten von 512 DM auf.

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