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AÜG-Reform und laufende Arbeitsverhältnisse

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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AÜG-Reform und laufende Arbeitsverhältnisse

Problempunkt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung. Die Klägerin war im Jahr 2001 zeitlich befristet als Dozentin für eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) tätig. Auf das Arbeitsverhältnis fanden die Bestimmungen des BAT in der für die evangelische Kirche im Rheinland gültigen Fassung (BAT-KF) Anwendung.

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