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Klageverzicht in AGB

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Klageverzicht in AGB

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit mehrerer Kündigungen. Die Klägerin war seit 1998 bei dem beklagten Drogerieunternehmen als Kassiererin und Verkäuferin angestellt. Nachdem Tageseinnahmen fehlten und sich der Tathergang nicht aufklären ließ, sprach ihr der Arbeitgeber schriftlich die fristlose Kündigung aus. Das Formular enthielt zusätzlich folgenden Passus:

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