Kenntnis von Schwerbehinderung bei Kündigung
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Kenntnis von Schwerbehinderung bei Kündigung
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten als Auszeichnerin/Kommissioniererin beschäftigt. Nach einer Bandscheibenoperation konnte sie verschiedene Arbeiten nicht mehr ausführen. Daraufhin kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis.
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