Direkt zum Inhalt

Kenntnis von Schwerbehinderung bei Kündigung

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Kenntnis von Schwerbehinderung bei Kündigung

Problempunkt

Die Klägerin war bei der Beklagten als Auszeichnerin/Kommissioniererin beschäftigt. Nach einer Bandscheibenoperation konnte sie verschiedene Arbeiten nicht mehr ausführen. Daraufhin kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium