Diskriminierung bei der Einstellung
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Diskriminierung bei der Einstellung
Problempunkt
Die Klägerin hatte sich auf eine von der Beklagten ausgeschriebene Referentenstelle beworben. Sie wurde als einzige weibliche Bewerberin zum Vorstellungstermin geladen. Da sie zu dem Zeitpunkt verhindert war, rief sie die für das Bewerbungsverfahren zuständige Sachbearbeiterin an, um den Termin zu verschieben.
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