Direkt zum Inhalt

Anwendbarkeit des AGG auf die bAV

Bild: beeboys/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 6 Minuten

Anwendbarkeit des AGG auf die bAV

Problempunkt

#Das BAG hatte erstmals seit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18.8.2006 einen Fall zu entscheiden, bei dem es um Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in den Vertragsbedingungen eines Versicherungsvertrags zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) ging.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.