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Fallübergreifender Bewährungsaufstieg

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten

Fallübergreifender Bewährungsaufstieg

Problempunkt

Die Parteien stritten über die Voraussetzungen für einen fallübergreifenden Bewährungsaufstieg. Der Kläger ist als technischer Angestellter beim beklagten Land beschäftigt. Auf sein Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) Anwendung. Der Kläger war zunächst in die Vergütungsgruppe IV a, Fallgruppe 10 BAT eingruppiert.

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