Fallübergreifender Bewährungsaufstieg
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Fallübergreifender Bewährungsaufstieg
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Voraussetzungen für einen fallübergreifenden Bewährungsaufstieg. Der Kläger ist als technischer Angestellter beim beklagten Land beschäftigt. Auf sein Arbeitsverhältnis finden die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) Anwendung. Der Kläger war zunächst in die Vergütungsgruppe IV a, Fallgruppe 10 BAT eingruppiert.
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