Direkt zum Inhalt

Anforderung „flexibel und belastbar“ diskriminiert nicht Behinderte

Bild: WavebreakmediaMicro/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Anforderung „flexibel und belastbar“ diskriminiert nicht Behinderte

Problempunkt

Die Parteien stritten darüber, ob der Beklagte die Bewerbung des Klägers aufgrund dessen Behinderung ablehnte und ihm deshalb schadensersatzpflichtig ist.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.