Auslegung einzelvertraglicher Bezugnahmeklauseln
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Auslegung einzelvertraglicher Bezugnahmeklauseln
Problempunkt
Der gewerkschaftlich organisierte Kläger ist seit 45 Jahren bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Im Mai 2002 schloss er mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen neuen Anstellungsvertrag, der auf die jeweils geltenden tariflichen Bestimmungen der Metallbranche verweist.
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