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CGZP ist nicht tariffähig

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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CGZP ist nicht tariffähig

Problempunkt

Durch die Reform des AÜG 2003 wurde der Grundsatz des "Equal Pay/Equal Treatment" in das Gesetz aufgenommen: Der Leiharbeitnehmer hat gegen den Verleiher für die Zeit der Überlassung Anspruch auf die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts.

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