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Abgeltung von Bereitschaftsdienst

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Abgeltung von Bereitschaftsdienst

Problempunkt

Die Klägerin ist als OP-Schwester im Klinikum der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K).

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