Privatnutzung des Dienstwagens bei Arbeitsunfähigkeit
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Privatnutzung des Dienstwagens bei Arbeitsunfähigkeit
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten als Bauleiter beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag hieß es: "Die Firma stellt Herrn ? einen Pkw auch zur privaten Nutzung in angemessenem Umfang zur Verfügung." Der Kläger war zehn Monate arbeitsunfähig erkrankt. Die gesetzliche Entgeltfortzahlung endete nach sechs Wochen.
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