Überstundenabgeltung
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Überstundenabgeltung
Problempunkt
Der Kläger war auf Grundlage eines mündlichen Arbeitsvertrags bei der Beklagten mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden bei einem regelmäßigen Grundgehalt von 2.185 Euro brutto beschäftigt. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses machte er die Vergütung von Überstunden geltend.
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