Diskriminierung durch kürzere Kündigungsfristen?
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Diskriminierung durch kürzere Kündigungsfristen?
Problempunkt
Eine 29-jährige Arbeitnehmerin war seit Juni 1996 bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt. Wegen Betriebsstilllegung kündigte diese im Dezember 2006 das Arbeitsverhältnis mit Termin Ende Januar 2007.
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