Direkt zum Inhalt

Diskriminierung des Lebenspartners beim Witwergeld

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Diskriminierung des Lebenspartners beim Witwergeld

Problempunkt

Der Kläger hatte im Jahr 2001 eine Lebenspartnerschaft mit einem Kostümbildner begründet. Dieser war bei der auf einem Tarifvertrag basierenden Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen (VddB) versichert. Nach ihrer Satzung erhalten Ehepartner von Versicherten Witwen- und Witwergeld, wenn die Ehe bis zu ihrem Tod bestanden hat.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium