Diskriminierung des Lebenspartners beim Witwergeld
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Diskriminierung des Lebenspartners beim Witwergeld
Problempunkt
Der Kläger hatte im Jahr 2001 eine Lebenspartnerschaft mit einem Kostümbildner begründet. Dieser war bei der auf einem Tarifvertrag basierenden Versorgungsanstalt der Deutschen Bühnen (VddB) versichert. Nach ihrer Satzung erhalten Ehepartner von Versicherten Witwen- und Witwergeld, wenn die Ehe bis zu ihrem Tod bestanden hat.
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