Wirksamkeit einer Vertretungsbefristung
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Wirksamkeit einer Vertretungsbefristung
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten seit 2006 aufgrund von vier befristeten, unmittelbar nacheinander abgeschlossenen Verträgen beschäftigt. Der letzte Vertrag begann gegen Ende 2008 und lief für das Jahr 2009. Die Klägerin wurde als Arbeitsvermittlerin bei der Agentur für Arbeit eingesetzt.
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