OT-Status nur ohne Einfluss auf die Tarifpolitik
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OT-Status nur ohne Einfluss auf die Tarifpolitik
Problempunkt
Ein Gewerkschaftsmitglied klagte auf Mehrarbeitsvergütung, da es statt der arbeitsvertraglichen 40 Wochenstunden nur zu den tariflichen 35 Wochenstunden verpflichtet gewesen sei. Zunächst war die beklagte Arbeitgeberin unstreitig Mitglied in der tarifgebundenen Fachgruppe des Arbeitgeberverbands gewesen und hatte die Tarifverträge angewendet.
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