Vertragsstrafe bei vorzeitigem Ausscheiden
Lesedauer: ca. 4 Minuten
Vertragsstrafe bei vorzeitigem Ausscheiden
Problempunkt
Die Parteien stritten über eine Vertragsstrafenzahlung. Der Arbeitnehmer war bei einem Busreiseunternehmen als "Sachbearbeiter Bustouristik" beschäftigt. Im vorformulierten Arbeitsvertrag war eine Probezeit von sechs Monaten vereinbart, während der das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden konnte.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
