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Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit

Problempunkt

Die Parteien schlossen einen Arbeitsvertrag. Danach sollte die Beklagte für die Klägerin als Dipl.-Finanzwirtin für den Bereich Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung tätig werden und ein monatliches Gehalt von 2.700 Euro brutto erhalten. Der Arbeitsvertrag enthält in § 1 folgende Regelungen:

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