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Aussetzung des Verfahrens bei Equal-Pay- Ansprüchen

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Aussetzung des Verfahrens bei Equal-Pay- Ansprüchen

Problempunkt

Der zwischen Leiharbeitnehmer und Arbeitgeber im April 2009 vereinbarte Arbeitsvertrag verweist auf die zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal- Service-Agenturen (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge.

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