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Geschlechtsbezogene Diskriminierung bei Beförderung

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Geschlechtsbezogene Diskriminierung bei Beförderung

Problempunkt

Die Arbeitnehmerin war bei Sony im Bereich "International Marketing" als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005 wurde die Stelle des Vorgesetzten frei. Die Arbeitgeberin besetzte diese mit einem Mann und nicht mit der damals schwangeren Klägerin. Diese begehrte die Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts.

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