Geschlechtsdiskriminierung bei Vorruhestandsleistungen
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Geschlechtsdiskriminierung bei Vorruhestandsleistungen
Problempunkt
Die klagende Arbeitnehmerin und ihre Arbeitgeberin streiten über die Dauer des zwischen ihnen vereinbarten Vorruhestandsverhältnisses. Nach der zugrunde liegenden Betriebsvereinbarung besteht ein Anspruch auf Vorruhestandsleistungen ab einem bestimmten Lebensalter und einer bestimmten Betriebszugehörigkeit, falls der Mitarbeiter einvernehmlich ausscheidet.
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