Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
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Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Problempunkt
Die Parteien stritten darüber, welche tariflichen Regelungen aufgrund einer Bezugnahmeklausel auf ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Der nicht tarifgebundene Kläger war seit 1980 als Arbeitnehmer bei der Deutschen Bundespost beschäftigt.
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