Keine Diskriminierung bei Aufforderung zum Deutschkurs
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Keine Diskriminierung bei Aufforderung zum Deutschkurs
Problempunkt
Die Beklagte, die ein Schwimmbad betreibt, beschäftigt die Klägerin, deren Muttersprache kroatisch ist, mit einer Unterbrechung seit Juni 1985. Die Klägerin war als Reinigungskraft und seit etlichen Jahren zusätzlich als Vertretung der Kassenkräfte eingesetzt.
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