Festlegung eines Leistungsbonus nach billigem Ermessen
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Festlegung eines Leistungsbonus nach billigem Ermessen
Problempunkt
Der Kläger ist bei einer Bankengruppe (H-Gruppe) als "Property Analyst" beschäftigt. Sein Dienstvertrag sieht vor, dass er ein Grundgehalt und einen Leistungsbonus erhält. Der Leistungsbonus richtet sich nach der individuellen Zielerreichung, dem Teamverhalten sowie dem Erfolg der Bank und wird jedes Jahr für das zurückliegende Jahr festgelegt.
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