Verschwiegenheitsverletzung: Haftung des Personalvermittlers
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Verschwiegenheitsverletzung: Haftung des Personalvermittlers
Problempunkt
Häufig beauftragen Unternehmen, im Glauben sich damit der Haftung für etwaige Diskriminierungen entziehen zu können, externe und spezialisierte Dritte (z. B. Personalvermittler oder Headhunter) mit der Personalsuche. Inzwischen ist höchstrichterlich entschieden (BAG, Urt. v. 23.1.2014 - 8 AZR 118/13), dass etwaige Entschädigungsansprüche gem. § 15 Abs.
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