Änderungsschutzklage und Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
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Änderungsschutzklage und Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Problempunkt
Die Beklagte betreibt Tief- und Straßenbauarbeiten. Der Kläger ist bei ihr seit Oktober 1985 als Baumaschinenführer beschäftigt. Er erhielt zuletzt entsprechend der Lohngruppe 5 des einschlägigen Tarifvertrags ein Bruttomonatsentgelt i. H. v. 3.500 Euro.
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