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Haftung des Arbeitgebers für Diskriminierung bei Bewerbungen

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Haftung des Arbeitgebers für Diskriminierung bei Bewerbungen

Problempunkt

Der Kläger begehrte eine Entschädigung i. H. v. mindestens 16.000 Euro von der Beklagten, da er sich bei einer erfolglosen Stellenbewerbung benachteiligt sah. Er ist Dipl.-Betriebswirt (FH) und war zuletzt als Lehrkraft einer privaten Fachoberschule tätig.

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