VB gegen rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP
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VB gegen rückwirkende Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP
Problempunkt
Das BAG hatte 2010 festgestellt, dass die CGZP nicht tariffähig ist (für die Zukunft; vgl. Beschl. v. 14.12.2010 – 1 ABR 19/10, AuA 4/11, S. 242); später entschied der 1. Senat, dass eine Tariffähigkeit der CGZP auch für die Vergangenheit nicht bestehen soll (vgl.
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