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Rechtsgeschäfte ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss

Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Rechtsgeschäfte ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss

Problempunkt

Seit fast 57 Jahren ging die bayerische Arbeitswelt davon aus, dass eine Kündigung, die vom Bürgermeister ohne wirksamen Gemeinderatsbeschluss ausgesprochen wird, bis zur nachträglichen Genehmigung durch den Gemeinderat schwebend unwirksam ist.

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