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Businessman looks through binoculars away with city and aircraft on background Bild: alphaspirit/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT

Überwachung von Mitarbeitern

Datenschutz, Compliance und Arbeitsrecht

1 Grundsatzentscheidung des LG München

Der Begriff Compliance erfasst die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien im Unternehmen. Dabei ist Compliance zuvorderst eine Aufgabe der Geschäftsleitung. Die Leitungsorgane haben die Pflicht, geeignete Maßnahmen und organisatorische Vorkehrungen zu treffen (§ 91 Abs. 2 AktG; §§ 30, 130, 9 OWiG).

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