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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen grober Pflichtverletzung
§ 23 Abs. 1 BetrVG
Problempunkt
Die Muttergesellschaft der Arbeitgeberin beabsichtigte die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen. Unter Hinweis auf die absolute Verschwiegenheit hatte die Arbeitgeberin diese Planung dem Betriebsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter mitgeteilt.
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