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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen grober Pflichtverletzung


§ 23 Abs. 1 BetrVG

Problempunkt

Die Muttergesellschaft der Arbeitgeberin beabsichtigte die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen. Unter Hinweis auf die absolute Verschwiegenheit hatte die Arbeitgeberin diese Planung dem Betriebsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter mitgeteilt.

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