Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT
Einsatz von Dashcams in Fahrzeugflotten
Technische Zukunft oder unzulässige Überwachungsmöglichkeit?
1 Grundsätzliches
Als „Dashcam“ wird eine Videokamera bezeichnet, die meist auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Fahrzeugs angebracht ist und die während der Fahrt fortwährend – häufig nur nach außen, mitunter aber auch nach innen (für die vorzunehmende arbeitsrechtliche Betrachtung soll es ausschließlich um das nach innen gerichtete Filmen und damit um die Verwert
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
