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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Beamtenzeit ist keine Vorbeschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TV-L
§ 34 Abs. 3 TV-L; § 19 BAT/BAT-O; Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3 GG; Art. 45 Abs. 2 AEUV
Problempunkt
Die Klägerin ist angestellte Lehrerin des beklagten Landes NRW. Nachdem sie in den 90er-Jahren ihr Referendariat bei der Beklagten als Beamtin auf Widerruf absolviert hatte, war sie angestellte Lehrerin in Brandenburg, später in Thüringen. Dort wurde sie nach einiger Zeit verbeamtet und war etwa elf Jahre als verbeamtete Lehrerin tätig.
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