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PERSONALPRAXIS
Schriftpsychologie
Ein Baustein bei der Bewerberauswahl
1 Stellenwert der Graphologie
Wenn in Gerichtsverfahren die persönliche Unterschrift Dokumentenechtheit garantiert und zudem forensisch begutachtet werden kann, wie erklärt sich dann die Skepsis gegenüber der Handschrift als psychodiagnostische Grundlage? Unterschrift und Schrifturheber lassen sich nahezu eindeutig zuordnen – korrelieren dann nicht auch Handschrift und Persönlichkeit?
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