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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts
§ 41 Satz 3 SGB VI
l Problempunkt
Der Arbeitnehmer war bei dem beklagten Land langjährig als Lehrer mit einem Unterrichtsdeputat von 23 Wochenstunden beschäftigt. Durch den Arbeitsvertrag wurde der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Bezug genommen. Der Tarifvertrag sah in § 44 Nr.
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