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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Erste Tätigkeitsstätte einer Pilotin
§ 9 Abs. 4 EStG
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2007 als Pilotin beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass sie auch auf anderen Flugzeugmustern, an anderen Orten sowie vorübergehend bei anderen Unternehmen im Konzern eingesetzt werden kann. Im Streitjahr war die Klägerin als First Officer (Copilotin) tätig und ausschließlich im internationalen Flugverkehr eingesetzt.
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