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 Bild: freshidea/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT

Geschäftsgeheimnisschutz

Handlungsbedarf für Personalabteilungen

1 Notwendigkeit angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen

Der Begriff des Geschäftsgeheimnisses (vgl. zum GeschGehG generell bereits Schmid/Willems, AuA 2/19, S. 88) ist in § 2 Nr. 1 GeschGehG definiert. Vorschrift – § 2 GeschGehG Begriffsbestimmungen „Im Sinne dieses Gesetzes ist 1.

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