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VERGÜTUNG - Kurz gemeldet
Insolvenz: Haftung des Geschäftsführers für Lohnsteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 22.10.2019 (VII R 30/18) entschieden, dass bei Insolvenzantragstellung und Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim GmbH-Geschäftsführer verbleibt. Unter Umständen kann er damit für nicht gezahlte Lohnsteuern in Haftung gehen.
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